Landgericht Dortmund zeigt FIFA und DFB die rote Karte

Pressemitteilung der Deutschen Fußballspielervermittler-Vereinigung (DFVV)
Düsseldorf, 25. Mai 2023

Das Landgericht Dortmund hat gestern auf einen einstweiligen Verfügungsantrag von zwei Mitgliedern der DFVV, des Berufsverbandes der Spielervermittlerinnen und -vermittler in Deutschland, den Weltfußballverband FIFA und den Deutschen Fußballbund (DFB) dazu verurteilt, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache das aus Sicht des Gerichts kartellrechtswidrige neue FIFA-Reglement für Spielervermittler (FIFA Football Agent Regulations) nicht anzuwenden, durchzusetzen oder durchsetzen zu lassen bzw. im Falle des DFB nicht in eigenes Verbandsrecht zu überführen.


Das Gericht hat in aller Deutlichkeit festgestellt, dass sämtliche, im Verfahren angegriffene Regelungen des neuen FIFA-Reglements gegen europäisches und deutsches Kartellrecht (Art. 101 AEUV und § 1 GWB) verstoßen. Nach Ansicht des Gerichts stellen die angegriffenen Regelungen klare Wettbewerbsbeschränkungen dar, die einer Rechtfertigung nicht zugänglich sind.

Die einstweilige Verfügung muss von FIFA und DFB beachtet werden. Sollten FIFA und/oder DFB gegen die Unterlassungspflichten aus der einstweiligen Verfügung verstoßen, können durch das Gericht Ordnungsgelder, ersatzweise Ordnungshaft gegen die gesetzlichen Vertreter von FIFA und DFB, verhängt werden.

Dirk Hebel, Vorstandsvorsitzender der DFVV, zum heutigen Urteil: „Wir freuen uns, dass das Landgericht Dortmund auf den Antrag zweier DFVV-Mitglieder heute dem kartellrechtswidrigen FIFA-Reglement für Spielervermittler einstweilen die rote Karte gezeigt hat. Das Urteil ist eine überragend wichtige Entscheidung für unsere Mitglieder und alle Spielervermittlerinnen und Vermittler in Deutschland und weltweit. Das neue FIFA-Reglement würde im Falle seiner Umsetzung Existenzen vernichten und kann daher keinen Bestand haben.“

Steffen Asal, Vorsitzender des Vorstandes der DFVV, fügte hinzu: „Durch das heutige Urteil sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass die angegriffenen Regelungen des FIFA-Reglements nicht nur unzulässig in die Berufsfreiheit unserer Mitglieder eingreifen, sondern klar kartellrechtswidrig sind. Wir sind sehr zuversichtlich, dass diese Bewertung auch in der zweiten Instanz und im Hauptsacheverfahren Bestand haben wird.“

Hintergrund zu den FIFA Football Agent Regulations

Neben der Etablierung einer allgemeinen Lizenzierungspflicht für Spielervermittler führen die FIFA Football Agent Regulations unter anderem folgende Regelungen ein:

  • Regeln zur Bemessung der Vergütung einschließlich Kappungsgrenzen für die an Spielervermittler zahlbaren Entgelte
  • Umfängliche Begleitregeln zu den Zahlungsmodalitäten sowie weiteren Vertragselementen
  • Die Pflicht zur Nutzung des FIFA Clearing House, über das zukünftig alle Zahlungen an Spielervermittler abgewickelt werden sollen
  • Die Pflicht zur Offenlegung wettbewerblich sensibler und/oder vertraulicher Informationen
  • Die Veröffentlichung wettbewerblich sensibler und/oder vertraulicher Informationen
  • Erhebliche Einschränkungen der Vertretungsmöglichkeiten von Fußballvereinen und Fußballspielern durch Spielervermittler
  • Unterwerfung der Spielervermittler unter die verschiedenen Verbandsstatuten und Reglements einschließlich der Jurisdiktion und der Sanktionsgewalt der Verbände

Die DFVV ist der Berufsverband der Spielervermittlerinnen und Spielervermittler im Fußball in Deutschland und setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 2007 für die Belange ihrer Mitglieder und einen hohen professionellen Standard ihrer Mitglieder bei der Berufsausübung ein.

Kontakt für Presseanfragen: info@dfvv.net